Allgemeine Geschäftsbedingungen
10 Jahre Garantie:
Für alle druckimprägnierten Holzbauteile übernehmen wir eine 10jährige Garantie.
Innerhalb der Garantiezeit werden die durch Fäulnis oder holzzerstörende Pilze nicht mehr brauchbaren Teile
kostenlos ersetzt. Eine entsprechende Pflege wird vorausgesetzt. Die Garantie umfasst nur die Haltbarkeit der
Hölzer. Farbänderungen, Rißbildung, leichte Verwerfungen oder ähnliche Veränderungen, die bei Hölzern im
Freien normal sind, können nicht reklamiert werden.
Baugenehmigung:
Für den Fall, das keine Baugenehmigung erteilt wird, ist der Käufer
berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. (Kopie des Ablehnungsbescheid vom Bauamt zusenden.) Einige
Bauämter verlangen die Unterschrift des Entwurfsverfassers in dem Bauantrag bzw. auf der Typenzeichnung und
dem Lageplan. Der Käufer muß für diesen Fall einen örtlichen Architekten oder Bauingenieur beauftragen.
Hierfür entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Entfällt wenn Sie die Bauantragstellung über uns
machen lassen.
Die Kosten für einen Bauantrag betragen 165,- + MwSt.
Zahlungsbedingungen:
Bei Lieferung des Carports oder setzen der Fundamente muss eine Anzahlung von
25% des Endpreise in bar oder per Scheck geleistet werden. Bei Vertragsabschluß wird eine Preisgarantie von 12
Monaten gegeben. Nach Ablauf dieses Zeitraumes gilt der Preis der aktuellen Preisliste. Die Restzahlung für
die Lieferung und Fertigstellung des Carports muß nach Übersendung der Endrechnung innerhalb von 8 Tagen
erfolgen.
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Montage:
Grundsätzlich muß ein mit dem Spaten zu grabender Boden vorhanden sein
(Bodengruppe 1 - 4 nach DIN 18300). Anderenfalls gehen Extra-Montagekosten zu Lasten des Käufers. Der
entstehende Abfall muß vom Käufer selbst entsorgt werden. Für die aus einem nachträglich sinkenden Boden
resultierende Folgen übernehmen wir keine Haftung. Vor Beginn muss durch den Käufer, bzw. einer anderen
sachkundigen Person der Aufstellungsort genau beschrieben werden und auf eventuelle Versorgungsleitungen (Gas,
Wasser, Strom) hingewiesen werden. Dafür benötigen die Monteure einen vom Käufer bereitgestellten Lageplan mit
dem eingezeichneten Carport incl. aller Aufmaße. Pflasterarbeiten, Entsorgung des Erdaushubs für Fundamente
und Anschlüsse an Entwässerungsleitungen sind nicht im Preis enthalten. Für Pflasterarbeiten die von uns
gemacht werden sollen, berechnen wir 10,- pro Fundament (ohne Material).
Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Lieferung:
Ein freier Zugang zum Montage- bzw. Aufstellungsort für den LKW mit Hänger muss
gewährleistet sein. Eventuelle Probleme beim Entladen gehen zu Lasten des Käufers. |